Textbausteine für Einwände gegen die A44

keine A44
keine A44

Am 26. April startete die Offenlegung der Pläne für den Neubau der A44 zwischen Kassel-Ost und Helsa-Ost. Die Pläne sind vier Wochen einsehbar im Rathaus von Kaufungen und umliegenden Gemeinden. Terminreservierung: Tel: 05605 802-0.

Die „Amtliche Bekanntmachung zum Anhörungsverfahren A 44“ kann auf der Homepage der Gemeinde Kaufungen nachgelesen werden:

Gleichzeitig sind die gesammelten Pläne auf der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel einzusehen:

Seit dem 26.04. können Einwendungen bis zum 26.07.2021 gegen den Bau der A 44 eingereicht werden. In den folgenden Dateien sind mögliche Einwendungs-Aspekte, gute Argumente und Beispiel-Einwendungen gegen den Neubau der A44 zusammenstellt. Setzt diese in einen persönlichen Bezug zu euch und eurer Situation und los geht‘s! Wenige Sätze als Brief oder Fax genügen. Emails sind leider nicht zugelassen. Einreichen könnt ihr die Einwendungen entweder bei der Gemeinde Kaufungen oder schriftlich beim: 
Regierungspräsidium Kassel, Am alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel.
Ein Fax könnt ihr senden an die Nummer: 0561 – 611 32764 1611

Sehr viele Einwände gegen die A44 im Losse-Tal sind ein klares Zeichen an die Politik!
Nur mit einem klaren Signal können wir gemeinsam für die Natur und für das Klima gewinnen.

Alle die sich betroffen fühlen können (und sollten) einen Einwand schreiben. Jedes Familienmitglied kann eine eigene Einwendung schreiben. Jede einzelne Einwendung zählt.
Es ist zulässig, dass eine Person mehrere Einwendungen macht, z.B. einmal als Privatperson und dann zusätzlich bei der Sammeleinwendung einer Initiative.

Einziges erforderliches Kriterium ist, dass eine persönliche Betroffenheit dargestellt werden muss. Persönlich betroffen kann man durch sehr unterschiedliche Aspekte sein: von der Zerstörung eines Waldgebietes mit seinen wichtigen Funktionen in Zeiten des Klimawandels über die Einschränkung von Fußwegverbindungen bis hin zur Lärmbelastung.

Wer eine Einwendung schreibt, kann am behördlichen Erörterungstermin teilnehmen und das Anliegen dort vertreten. Wer allerdings keine Einwendung gemacht hat, kann nicht gerichtlich gegen die Autobahn vorgehen. Aus der Abgabe von Einwendungen resultieren keine Kosten und keine Klagepflicht.

Bitte teilt diese Infos in euren Netzwerken und schreibt Einwendungen gegen den Bau der A44!

Die Texte liegen in dem offenen OpenOffice-Format vor und können mit Microsoft Word geöffnet werden.

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