Für uns ist es wichtig, die demokratischen Abläufe in der Kommunalpolitik allen ein wenig näher zu bringen und so vielleicht das Interesse zu wecken sich selbst aktiv einzubringen.
Die Gemeindevertretung
Sie wird alle 5 Jahre neu gewählt. Die letzte Wahl fand am 14. März 2021 statt. Die Gemeindevertretung besteht aktuell aus 37 Personen.
Sie beschließt über die Angelegenheiten der Gemeinde und überwacht die gesamte Verwaltung der Gemeinde und die Geschäftsführung des Gemeindevorstands, insbesondere die Verwendung der Gemeindeeinnahmen. Die Gemeindevertretung fasst ihre Beschlüsse in öffentlichen Sitzungen. Sie kann für einzelne Angelegenheiten die Öffentlichkeit ausschließen. Zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse können Ausschüsse gebildet werden.
Es gibt in Kaufungen drei Ausschüsse, besetzt nach den Mehrheiten im Parlament:
- Haupt und Finanzausschuss
- Ausschuss Bauen- Planen- Umwelt- und Energie
- Ausschuss Jugend- Sport- Soziales- und Kultur
Die KWG ist in allen Ausschüssen gut vertreten
Der Gemeindevorstand
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Kaufungen besteht aus dem Bürgermeister, dem Ersten Beigeordneten und weiteren acht ehrenamtlichen Beigeordneten. Den Vorsitz führt der Bürgermeister. Die Mitglieder des Gemeindevorstands dürfen nicht gleichzeitig in der Gemeindevertretung sein. Die KWG ist mit zwei Personen im Gemeindevorstand vertreten.
Er ist die Verwaltungsbehörde der Gemeinde. Er hat insbesondere erlassenene Weisungen der Aufsichtsbehörde auszuführen, die Beschlüsse der Gemeindevertretung vorzubereiten und auszuführen, zugewiesene Gemeindeangelegenheiten zu erledigen, die öffentlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Betriebe der Gemeinde und das sonstige Gemeindevermögen zu verwalten, die Gemeindeabgaben nach den Gesetzen und nach den Beschlüssen der Gemeindevertretung auf die Verpflichteten zu verteilen, den Haushaltsplan und das Investitionsprogramm aufzustellen, das Kassen- und Rechnungswesen zu überwachen, die Gemeinde zu vertreten, den Schriftwechsel zu führen und die Gemeindeurkunden zu vollziehen.
Der Gemeindevorstand hat die Bürgerinnen und Bürger in geeigneter Weise, insbesondere durch öffentliche Rechenschaftsberichte, über wichtige Fragen der Gemeindeverwaltung zu unterrichten und das Interesse an der Selbstverwaltung zu pflegen.